Keine Gebühren bei Kontenpfändung BGH VI ZR 219/98
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Bundesgerichtshof entschied:

Keine Gebühr bei Kontenpfändung

KARLSRUHE (OK!) Banken dürfen Kosten, bei Kontopfändungen nicht dem Kunden aufbürden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.. Er gab damit in letzter Instanz einem Verbraucherschutzverein Recht. Der hatte sich gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf gewandt; die wie auch viele Banken die Kosten für den durch Pfändung verursachten Arbeitsaufwand dem Kontoinhaber in Rechnung stellten (Aktenzeichen Xl ZR 219/98).