Verzeichnis
Jurdisc: Amtshaftung [ Art. 34 GG; §§ 839 BGB, ...]

Seid nett zu ihnen
Lübeck  |  In unserem Schwarzbuch 1999  hatten wir über einen Richter berichtet,  der sich zu viel Zeit gelassen hatte mit einer Notarprüfung. Obwohl er Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit des Notars  festgestellt hatte, legte er den entsprechenden Prüfbericht erst neun Monate später vor. In der Zwischenzeit war unter anderem eine Hypothekenbank geschädigt worden, deren auf ein Anderkonto überwiesenes Geld von dem Notar veruntreut wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte letztinstanzlich die Rechtsauffassung der Bank, dass das Land Schleswig-Holstein für den entstandenen Schaden haften muss. Einschließlich der zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen mussten die Steuerzahler 2,8 Mio. DM Schadenersatz zahlen. Jetzt meldete sich eine weitere Bank, die ebenfalls zu den Geschädigten des Notars gehört: Sie bot dem Land Schleswig-Holstein einen Vergleich über 1.5 Mio DM Schadenersatz an. Die Justizministerin sieht keine andere Möglichkeit. als auch dieses Geld anzuweisen. Mit einer Schadenersatzsumme von inzwischen über 4 Mio DM entwickelt sich das behäbige Richtertempo zum folgenreichsten Fall von Amtspflichtverletzung des Landes  Schleswig-Holstein.

Quelle:  BdSt, 1999
            NJW 98, Heft 3, S. 142 ff


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