Serie: Psychiatrie & Co
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Gutachten als Waffe gegen "Querulanten"
 
Von Joachim Hellmer

Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat - aus berechtigten oder unberechtigten Gründen - unbequem , vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens ) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozeßfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.

Vielleicht widerspicht schon das leicht zerbrechliche Institut der Prozeßfähigkeit dem Grundsatz von der Würde des Menschen un der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Mißbrauch zugänglichen Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem nach in der Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung "Querulant" (oft in Verbindung mit "progressivem Wahn" oder "Pschychopathie", um dem Meinungsurteil einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen).

Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis zum Exzeß. "Querulant" war z.B. Michael Kohlhaas, "Querulanten" waren aber auch Luther, Voltaire, Galilei und Giordano Bruno, Fritz Reuter, Heinrich Mann. "Querulanten" sind Martin Niemöller, Sacharow und Solchenizyn. Wenn es keine Querulanten gäbe, wäre die Welt ärmer. Das weiß auch unser Staat, der Querulantentum allgemein gewähren läßt, vor allem aber die vielen kleinen, Behörden und Justiz arg belästigenden Querulanten. Nur wenn gegen den Staat selber geklagt wird, wenn seine eigenen Entscheidungen, seine eigene Praxis überprüft werden sollen, dann ist seine Liberalität, sein Rechtsstaatsverständnis zu Ende, dann entpuppt er sich plötzlich als legitimer Nachfolger jenes preußischen Staates, in dem Querulantentum unter Strafe stand (Preußische Gerichtsordnung von 1795).
Der Begriff  "Querulanz" sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll.

Medizinische Gutachten werden vom Staat auch noch auf anderen Gebieten als Waffe eingesetzt. Es ist Bekannt, daß er jede Person, die er einzustellen gedenkt, auf Ihre Gesundheit untersuchen läßt. Statt der Privatwirtschaft mit gutem Beispiel voranzugehen, betätigt er sich aber als sozialpolitischer Bremser. Einmal stellt er bei weitem nicht die vorgeschriebene Zahl von Behinderten ein und zahlt lieber die dafür vorgesehene Ausgleichsabgabe (was den öffentlichen Haushalt zusätzlich belastet), ferner läßt er - mit Hilfe ärztlicher Gutachter - die dennoch Eingestellten als Widerrufsbeamte oder Angestellte arbeiten, also mit geringerem Kündigungsschutz, niedrigerem Gehalt und geringeren Aufstiegschancen. Sie sind obwohl sie das gleiche tun wie Beamte, Staatsdiener zweiter Klasse und könne auch nichts dagegen unternehmen, weil ja ärztliche Gutachten nicht und nur unter unverhältnismäßigen Anstrengungen korrigierbar sind. Vor kurzem bot der Staat einem Wissenschaftler nach zwanzigjährigem Angestelltenstatus schließlich doch noch die Verbeamtung an! Der Gutachter, der bei der Einstellung vorzeitige Dienstunfähigkeit vorausgesagt hatte, war seinem Irrtum unterlegen.

Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.

  • Joachim Hellmer ist seit 1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Kiel und 1971 Direktor des Kriminologischen Instituts dieser Universität.
  • Auf diesem Aufsatz wird in der ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, 46. Aufl, Einl III, 6 A. , Rn 67; so auch  51. Aufl, 6 B. Rn 66 hingewiesen.
  • Wegen der Aktualität haben wir uns entschlossen diesen Aufsatz in Abschrift wiederzugeben.


V§V n.e.V. Ref.: III - 16.01.1998 ; Rev. 12.6.2002


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