Freiheitsberaubung durch Fälschung eines Gesundheitszeugnisses

Das Verfahren verwirklicht aber auch mindestens den äußeren Tatbestand der Rechtbeugung, wenn es zum Nachteil der Betroffenen von dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren abweicht. ... Alles dies ist beschämend, ebenso aber auch, daß hierzulande die Verstöße gegen 'Gesetz und Recht' mittels einer Fehlorganisation von denjenigen initiiert werden, die für eine verfassungsmäßige Erfüllung des Justizgewährsanspruchs verantwortlich wären."Neue Juristische Wochenzeitschrift, 38, S. 2795



Öffentliche Zustellung


Sehr geehrte Frau Havemann
Sehr geehrter Herr Dr. jur. G. Hoffmann

Wie schon ausgeführt: Ihre Glaubwürdigkeit leidet. Stehen Sie auf Selfstroke?

Ich zitiere BZ 16.5.2003 Braun-schweig, Seite 19, "Menschen"

.... Nach der Eröffnung der Israelischen Kulturwochen im Ausstellungzentrum Hinter Aegidien stieß ein gutgelaunter Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann zur geselligen Runde, die bei Cappuchino, Fassbier und Rotwein bis in die frühen Morgenstunden feierte.

Ihre persönliche Einlassung Frau Havemann: Dr. Hoffmann habe keine Zeit ist somit öffentlich widerlegt.

Mein Kommentar: Soweit gut und schön.Dem Braun-schweiger Rechtsruck ist zwingend Kultur beizubringen. Darin besteht mit Herrn Dr. Hoffmann Übereinstimmung.

Opportun sind folgende Tatsachen:
Im Arbeitsamt Braunschweig hat man vor Zeugen geleugnet: Auschwitz hat es nicht gegeben (Kurzformel)! Das Leugnen ist strafbar! Verurteilt wurden nicht der / dieTäter sondern der Anzeigende. Um Strafsanktionen durchführen zu können wurde aus Gefälligkeit ohne richterlichen Beschluß ein amtsärtzliches Gutachten durch die Stadt Braunschweig erstellt. Es stellte fest, daß keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Tatsache war: es lagen Diabetes, Infarkt- und Schlaganfallschäden vor, es lief die Vorbereitung für eine lebensbedrohliche Tumoroperation in Uni-Klinikum Hannover. Das war aus den Facharztauskünften zur Feststellung der Verhandlungs- und damit Haftunfähigkeit amtsbekannt und unstrittig attestiert. Schon das Verfahren - in Abwesenheit wegen Verhandlungsunfähigkeit - hätte nicht durchgeführt werden dürfen deswegen. Dieses Unwahrgutachten wider besseres Wissen, also im Vorsatz ohne richterlichen Beschluß, führte erfolgreich zu einer Freiheitsberaubung im Amt mit weiteren Anschlußgesundheitsschäden incl. Pilzerkrankung aus mangelhafter Hygiene in der Haftanstalt. Die Entsorgung der täglichen Reste von 600 Mahlzeiten in die Kanalisation wurde festgestellt und nicht bestritten. Soviel zur Rattenplage [1]. Hinweis: wie wir ermittelten ist der Feuerwehr vom zuständigen Hochbauamt der Zutritt zur Besichtigung und Prüfung des Brandschutzes der Haftanstalt verwehrt. Der Brandschutz wird als nachrangig angesehen. Es macht also nichts, wenn Häftlinge im Ersntfall verbennen. Soviel zum Menschenbild der Verwaltung und der Verwaltungsleitung. Hätte das Amt nichts zu verbergen könnte es die Feuerwehr durchaus prüfen lassen schon aus Rücksicht auf die umliegende gefährdete Wohnbebauung. Nach meiner Innensicht vermute ich, daß eine Brandschutzbesichtigung zum Nutzungsverbot und Abriß führen könnte. Daß Häftlinge Brände legen ist nicht ungewöhnlich. Betrachtet man wie vorgefunden die Bedingungen von Untersuchungsgefangenen, teils in Nachtwäsche ohne sonstige Kleidung und Wechselmöglichkeit über Tage und Wochen inhaftiert, kann von Menschenwürde und Rechtsstaat nicht mehr gesprochen werden. Ich hatte die ganze Zeit Filmbilder der KZ und der Haftbedingungen der Reichsgerichtbarkeit vor Augen zur Unauslöschbarkeit.

[1] BZ vom 12.5. 2003; pp.

Er ist anscheinend nicht für die Bürger da, sondern nur für seine Klientel. Folglich kann er auf Gnade von den Bürgern, die er mißachtet, verletzt und als minderwertig behandelt, keine freundliche Fürsprache und Wohlwollen erwarten. Er macht sich die Bürger zum Gegner. Ich halte das für extrem unklug. Er mißbraucht seine Untergebenen zur Lüge und Abwehr von Ansprüchen gegen die Stadt Braunschweig. Der offensichtliche Grund ist die eigene Amtsfeststellung, dass der Erfolg eingetreten ist (vgl. § 9 StGB) und Rechtbeugung i.S. §§ 12; 339 StGB vorliegt; erweitert heißt dieses Hoch- und Verfassungsverrat §§ 81; 82; 92 StGB. Das Verwaltungsverfahren AZ. 5 B 227/02 hat den endgültigen Beweis geliefert. Die vorliegende amtsüberprüfbare Falschbegutachtung wurde als zulässig erklärt. Zitat ehem. Präs. des AG Brackhahn: "Einzelne erhalten kein Recht, weil sonst intern Köpfe rollen würden" als richterbezeugte Gerichtskorruption, hier zu richterlicher Erlaubnis, unwahre Akten und Gutachten durch die Stadt zu meinem Nachteil und Schaden anzuwenden mit dem Erfolg einer daraus unerlaubten Freiheitsberaubung. Zur Amtsaufsicht haftender Verantwortlicher: der OSD Dr. Gert Hoffmann. Der OBM Dr. G. Hoffmann führt die Fachaufsicht des Rates sowie in seiner Rechtstellung auch als Vorsitzender des Verwaltungsausschuss über sich selbst. Auch der Stadtkämmerer Dr. G. Hoffmann in der Verantwortung für den Umgang mit den Stadtfinanzen untersteht sowohl der Fachaufsicht des OSD Dr. G. Hoffmann wie des OBM Dr. G. Hoffmann, und der Stadtkämmerer Dr. G. Hoffmann sind mit sich selbst und der gleichen Familie verwandt und verschwägert zur Befangenheit i.S. § 42 ZPO als Partei in der gleichen Sache. Diese persönliche Verstrickung seinerzeit, der Fall G. Glogowski wurde von mir gerügt und publiziert. Die öffentliche Rüge wurde von der CDU nahezu wortgleich übernommen und in der CDU Wahlkampfzeitung "Ausgabe West" als erkennbare greifbare Rechtsverletzung gerügt mit dem Ziel G. Glogowski, SPD, abzuwählen. Es fällt auf, das die CDU dieses Konstrukt Dr. G. Hoffmann duldet und billigt, also einen Zustand billigt, den sie zuvor als Plagiat öffentlich angegriffen und gerügt hat. Soviel zur Rechts- und Verfassungstreue, der Glaubwürdigkeit, der Ehre und Anständigkeit der Kommunalpolitik in Braunschweig.

Der Vorwurf Rechtsbeugung wird ebenfalls gegen das Rechtsamt, Frau Volk erhoben. Sie hat Kenntnis, war zur Beseitigung dieses Mangels befaßt und hat dieses unterlassen. Eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ist bis Dato unerledigt als Vorteilsgewährung und -annahme im Amt strafrechtlich zu bewerten! Die Entfernung aus dem Amt mittels Disziplinarmaßnahmen wie im Fall Panten ist geboten!

Eine Stadt wie Braunschweig die in öffentlicher Reue versinkt zu den Taten des 3. Reiches einerseits, die den KZ-Opfern die Rückseiten von ausgedienten Verkehrschildern [2] andient als Gedenktafeln andererseits (Schill-Gedenkstätte) als Nachweis der Geringschätzung, die daraus unglaubwürdig geworden ist in den Augen der Überlebenden und deren Angehörigen; eine Verwaltung, die wehrlose Bürger mit unnötigen Verfahren bedroht und nötigt, die sich mit Unwahrheit und Untreue Urteile angeblicher unabhängiger Richter erstreitet, die Freiheitsberaubung legalisiert; versinkt im Schlamm ihrer Vergangenheit. Das Niveau und die Begleitumstände der Freiheitsberaubung, die Anordnung und Duchführung gegen gerichtliche Verfügung der Neuaufrollung des Verfahrens - damit dem Verbot der Durchführung der Freiheitsberaubung, die offen mißachtet wurde unter Mißachtung des verfügenden Gerichts halten jeden Vergleich zur Vergangenheit stand. Was hier abgeliefert wird ist ekelerregend und reicht nicht zum Ruhm der Stadt Braunschweig; die den Anspruch erhebt Kuturhauptstadt zu werden. Es zeigt auf, was die Stadt Braunschweig für die Opfer übrig hat: Ausgediente Verkehrschilder (Schrott?) statt Marmor; Anschläge auf die Restgesundheit schwerbehinderter Mitbürger mehrfach, Bedrohung und Nötigung mit Gewalt z.B. im Fall Panten; Übergriffe durch das Sozialamt gegen meine verstorbene Ehefrau Sofie wegen der Geltendmachung von Ansprüchen [3]; Strafurteil gegen Monika und Rolf M.: Dieter Orth und die Stadt Braunschweig [4] wurden betrogen, und, und, und ....

[2] Ich war Augenzeuge bei der Demontage einiger Tafeln nach dem Farbattentat!!!
[3] Entschuldigungschreiben des Amtsleiters i. R. B. Jacobs liegt vor. Vgl. Fall Panten, Sozialamt,  als Standard.
[4] Straf-Urteil liegt in mehrfacher Kopie der Verwaltung vor.


Bürgerfreundlich ist die Adminstration und die Verwaltung nicht. Gerichte werden mißachtet, rechtskräftige Urteile werden mißachtet, damit die Funktion der Justiz beseitigt. Bürger, die helfen werden schikaniert, bedroht und wegen der Kritik daran wegen "Majestätsbeleidigung" strafverfolgt. Bürger, die der Stadt nutzen wollen, dieses öffentlich ausgelobt, werden mit Gewalt zur Unterlassung bedroht. Politisch Andersdenkende -es ist nicht verboten für die Einhaltung des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzutreten- werden damit diskriminiert und "ideologisch gleichgeschaltet". Mit brachialer Gewalt wird hier seit 20 Jahren mit Verwaltungsakte betrügerisch diskriminiert und gemobbt. Vorteilsnahme: die Stadt Braunschweig, die sich der Haftung entzieht. Geschädigt: die Stadt Braunschweig, die sich weigert, Gelder zurückzuführen zum Untreuetatbestand des § 263 StGB. Die Krönung der Verhöhnung ist wenn der Stadtkasse Auslagen durch Stellvertreterklagen zugeführt werden die das Rechtsamt nicht gewillt ist beizutreiben [5]. Die Belobigung hierfür heißt folglich nicht "Danke" sondern Fälschung einer amtsärztlichen Urkunde, die nach Gesetz nichtig und einzuziehen ist.
[5] Forderung des Sozialamt der Stadt Brausnchweig gg. Bundesanstalt für Arbeit


Einige Zitate aus berufenem Munde erläutern sehr genau die Mängellage:
"Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, daß der Staat nicht höchster Wert ist, sondern daß Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können."
Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main

"Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen."
Ulrich Wickert

"Ich stimme mit Ihnen überein, daß der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland systematisch abgebaut wird."
Bemerkung eines Mitglieds des Deutschen Bundestags und Mitglieds des Rechtsausschusses im Jahre 1997

"Die Deutschen müssen sich fragen, ob die Menschenrechte in unserem Land tatsächlich den Stellenwert haben, der ihnen nach unserer Verfassung und der Überzeugung aller Demokraten gebührt."
Wolfgang Tierse, Bundestagspräsident

"Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999

"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist."
Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt

"Die Lösung (der Justizmisere) wird heißen müssen, diejenigen aus dem Rechtswesen zu entfernen, die mit Ablegung ihrer Examina gleichzeitig ihre Menschlichkeit abgelegt und diese eingetauscht haben gegen Dünkel, bierselige Corpsbrüderschaft, Hofschranzentum und eine Ahnungslosigkeit, die ihresgleichen sucht."
H. Kardel, Ritterkreuzträger

"Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!"
Kreisoberinspektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden

"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."
Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266

"Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst."
Prof. Diether Huhn in: "Richter in Deutschland", 1982, zitiert nach: "Diether Huhn in memoriam" von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51.

"Daß die in beiden Fällen praktizierte Automatik 'Antrag = Beschluß' dem Verfassungsauftrag der Art. 13II, 104II 1, 92, 97 I GG widerspricht, also verfassungswidrig, als rechtswidrig ist, liegt auf der Hand. Das Verfahren verwirklicht aber auch mindestens den äußeren Tatbestand der Rechtbeugung, wenn es zum Nachteil der Betroffenen von dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren abweicht. ... Alles dies ist beschämend, ebenso aber auch, daß hierzulande die Verstöße gegen 'Gesetz und Recht' mittels einer Fehlorganisation von denjenigen initiiert werden, die für eine verfassungsmäßige Erfüllung des Justizgewährsanspruchs verantwortlich wären."
Richterin am AG Christa Ditzen, Berlin. "Neue Juristische Wochenzeitschrift", 38, S. 2795


Liebe Frau Havemann, ich rate wohlmeinend: Sie sollten Selbstanzeige stellen und sich nicht Ihre Zukunft verbauen. Sie wissen von der Freiheitsberaubung und sollten sich sorgfältig unter Anwendung des § 168 StGB prüfen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Herrn Dr. jur. G. Hoffmann.


Dieter Orth

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Risiken und Nebenwirkungen aus Amtspflichten