Pflichten bei Rechtsbeugung i.V.m. Amtskorruption (vgl. 339StGB)-
Freiheitsberaubung durch Fälschung eines Gesundheitszeugnisses

Freiheitsberaubung durch Fälschung eines Gesundheitszeugnisses
(zu Nr. 2.1 VV-Kor)


Verhaltenskodex gegen Korruption
(Auch Rechtsbeugung ist Korruption vgl. §§ 336; 339 StGB)
(Die Leitsätze sind im A n h a n g zusätzlich abgedruckt)


1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption
weder dulden noch unterstützen.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung könnte besser verhindert werden, wenn
jede und jeder Einzelne sich zum Ziel setzt, Korruption zu bekämpfen. Dies entspricht
auch den Pflichten, die alle Beschäftigten bei ihrer Einstellung gegenüber dem
Dienstherrn oder Arbeitgeber übernommen haben:

Die Beschäftigten haben sich bei ihrer Einstellung verpflichtet, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die geltenden
Gesetze zu wahren und ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Alle Beschäftigten
haben sich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet
wird und sich darüber hinaus durch ihr gesamtes Verhalten zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung i. S. des Grundgesetzes zu bekennen. Sie
haben ihre Aufgaben daher unparteiisch und gerecht zu erfüllen.

Diese Verpflichtungen sind keine leeren Formeln, sondern müssen sich im beruflichen
und privaten Alltag der oder des Einzelnen widerspiegeln.

Korruptes Verhalten widerspricht diesen Verpflichtungen und schädigt das Ansehen
des öffentlichen Dienstes. Es zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit und
Objektivität der Staatsverwaltung und damit die Grundlagen für das Zusammenleben
in einem staatlichen Gemeinwesen.

Alle Beschäftigten haben daher die Aufgabe, durch ihr Verhalten Vorbild für
Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vorgesetzte sowie
Bürgerinnen und Bürger zu sein.

.......................... Text - Kürzung ..................................................


Wenn Sie von Dritten um eine zweifelhafte Gefälligkeit gebeten worden sind, so
informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten und die Ansprechpartnerin oder den
Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung davon. Das hilft zum einen, selbst
jeglichem Korruptionsverdacht zu entgehen, zum anderen aber auch, unter Umständen
rechtliche Maßnahmen gegen die Dritten oder deren Vorgesetzte einleiten zu können.
Wenn Sie einen Korruptionsversuch zwar selbst abwehren, ihn aber nicht offenbaren,
so wird sich Ihr Gegenüber an Kolleginnen und Kollegen wenden und es bei diesen
versuchen. Schützen Sie daher auch Ihre Kolleginnen und Kollegen durch
konsequentes Offenlegen von Korruptionsversuchen Außenstehender. Alle
Beschäftigten (Vorgesetzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) müssen an einem
Strang ziehen, um einheitlich und glaubhaft aufzutreten.

.......................... Text - Kürzung ..................................................

Manchmal steht Ihnen ein Gespräch bevor, bei dem Sie vermuten, dass ein
zweifelhaftes Ansinnen an Sie gestellt und dieses nicht leicht zurückzuweisen sein wird.
Hier hilft oftmals auch die eindeutige Distanzierung nicht. In solchen Fällen sollten Sie
sich der Situation nicht allein stellen, sondern eine Kollegin oder einen Kollegen zu
dem Gespräch hinzubitten. Sprechen Sie über Ihre Vermutung und bitten Sie sie oder
ihn, auch durch ihr oder sein Verhalten jeglichen Korruptionsversuch abzuwehren.

4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
Ihre Arbeitsweise sollte transparent und für jeden nachvollziehbar sein.

Da Sie Ihren Arbeitsplatz in der Regel wieder verlassen werden (Übertragung neuer
Aufgaben, Versetzung) oder auch einmal kurzfristig ausfallen (Krankheit, Urlaub),
sollten Ihre Arbeitsvorgänge so transparent sein, dass sich jederzeit andere
Beschäftigte einarbeiten können. „Nebenakten“ sollten Sie vermeiden, um jeden
Eindruck von Unredlichkeit von vornherein auszuschließen. Handakten sind nur zu
führen, wenn es für die Erledigung der Arbeit unumgänglich ist. Sie sind als solche zu
kennzeichnen.

.......................... Text - Kürzung ..................................................

... Vermeiden Sie jeden bösen Schein möglicher Parteilichkeit. Sorgen
Sie dafür, dass Sie niemandem einen Grund zur Besorgnis der Befangenheit geben,
auch nicht durch „atmosphärische“ Einflussnahmen von interessierter Seite. ...

.......................... Text - Kürzung .................................................

Bedenken Sie außerdem, dass bei Ausübung genehmigungspflichtiger, aber nicht
genehmigter Nebentätigkeiten dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen;
dasselbe gilt bei Versäumnis von Anzeigepflichten.

Unabhängig davon schadet es früher oder später Ihrem Ansehen - und damit dem
Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes -, wenn Sie im Konfliktfall Ihren privaten
Interessen den Vorrang gegeben haben. Das gilt in besonderem Maß, wenn Sie an
einflussreicher Stelle tätig sind. Achten Sie in diesem Fall besonders darauf, nur jene
Konditionen in Anspruch zu nehmen, die für vergleichbare Umstände abstrakt geregelt
sind.

6. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von
Korruption. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten und die Ansprechpartnerin
oder den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung bei Anhaltspunkten
für korruptes Verhalten.

Korruption kann nur verhindert und bekämpft werden, wenn sich alle für ihre
Dienststelle verantwortlich fühlen und als gemeinsames Ziel die „korruptionsfreie
Dienststelle“ verfolgen.

.......................... Text - Kürzung ..................................................


Das bedeutet aber auch, dass korrupte Kolleginnen und Kollegen nicht aus falsch
verstandener Solidarität oder Loyalität gedeckt werden dürfen. Hier haben alle die
Verpflichtung, zur Aufklärung von strafbaren Handlungen beizutragen und die eigene
Dienststelle vor Schäden zu bewahren. Ein „schwarzes Schaf“ verdirbt die ganze
Herde. Beteiligen Sie sich deshalb nicht an Vertuschungsversuchen.

Sie sollten sich nicht scheuen, mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner
für Korruptionsbekämpfung zu sprechen, wenn das Verhalten von Beschäftigten Ihnen
Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie korrupt sein könnten. Ganz wesentlich ist allerdings,
dass Sie einen Verdacht nur dann äußern, wenn Sie nachvollziehbare Hinweise dafür
haben. Es darf nicht dazu kommen, dass Kolleginnen und Kollegen leichtfertig belastet
werden. Ihre Gesprächspartner werden Ihren Wunsch auf Stillschweigen
berücksichtigen und dann entscheiden, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind.

7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter
Organisationsstrukturen, die Korruptionsversuche begünstigen.

Oftmals führen lang praktizierte Verfahrensabläufe dazu, dass sich Nischen bilden, in
denen Korruption besonders gut gedeihen kann. Das können Verfahren sein, bei
denen nur eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter (Spezialistentum) allein für die
Vergabe von Vergünstigungen verantwortlich ist. Das können aber auch
Arbeitsabläufe sein, die bewusst oder unbewusst im Unklaren gehalten werden, um
eine Überprüfung zu erschweren oder zu verhindern (Einzelgängertum).

Hier kann meistens eine Änderung der Organisationsstrukturen Abhilfe schaffen. Im
konkreten Fall kann dies aber nicht von den Organisationsreferaten geleistet werden,
weil sie nicht über das erforderliche Detailwissen verfügen. Daher sind alle
Beschäftigten aufgefordert, entsprechende Hinweise an die Organisatoren zu geben,
um zu klaren und transparenten Arbeitsabläufen beizutragen.

Auch innerhalb von Arbeitseinheiten müssen die Leiterinnen und Leiter Arbeitsabläufe
so transparent gestalten, dass Korruption gar nicht erst entstehen kann.

Ein weiteres Mittel, um Gefahrenpunkte wirksam auszuschalten, ist darüber hinaus das
Rotieren von Personal. In gesteigert korruptionsgefährdeten Bereichen sollte daher
dieses Personalführungsinstrument verstärkt eingesetzt werden. Dazu ist die
Bereitschaft der Beschäftigten zu einem regelmäßigen Wechsel der Aufgaben
zwingend erforderlich, auch wenn dies im Regelfall mit einer höheren Arbeitsbelastung
(Einarbeitungszeit) verbunden ist.

Auch homogene Strukturen der Beschäftigten (z. B. Zugehörigkeit nur eines
Geschlechts) können Korruption begünstigen.

8. Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention fortbilden.

Wenn Sie in einem korruptionsgefährdeten Bereich tätig sind, nutzen Sie die Angebote
der Dienststelle, sich über Erscheinungsformen, Gefahrensituationen,
Präventionsmaßnahmen, strafrechtliche sowie dienst- oder arbeitsrechtliche
Konsequenzen von Korruption fortbilden zu lassen. Dabei werden Sie lernen, wie Sie
selbst Korruption verhindern können und wie Sie reagieren müssen, wenn Sie
korrumpiert werden sollen oder Korruption in Ihrem Arbeitsumfeld entdecken.
Fortbildung wird Sie sicher machen, mit dem Thema Korruption in der richtigen,
gesetzestreuen Weise umzugehen.

Bei Fragen zu Fortbildungsangeboten wenden Sie sich an die für das Personalwesen
zuständige Organisationseinheit.


A n h a n g



Verhaltenskodex gegen Korruption



  • Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption -auch Rechtsbeugung bedeutet Korruption- weder dulden noch unterstützen.
  • Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten und
die Ansprechpartnerin oder den
Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung
  • Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung witten will, so ziehen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen als Zeugin oder Zeugen hinzu.
  • Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
  • Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung on Korruption. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten und die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.
  • Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen.
  • Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention fortbilden.


2003 V§Vn.e.V.
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